Zum wiederholten Male wird ein Kind von einem schützenswerten Ort zur Abschiebung abgeholt. Diesmal trifft es einen Siebenjährigen, der an einer Grundschule in Delitzsch abgeführt wird. Von der Polizei wird er zu seiner Mutter gefahren und von dort nach Polen abgeschoben. Wöller bricht damit zum wiederholten Male eine zentrale Vereinbarung der Regierungskoalition, die meinte, Abschiebungen humanitärer ausgestalten zu können. Unter anderem sollten Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen demnach „vermieden“ werden.
Jedoch: ob eine Achtjährige aus dem Landeszentrum für die Betreuung von Blinden und Sehbehinderten in Chemnitz am 12. September 2019, der Versuch, eine 15-Jährige am 10. November 2020 aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden zu holen oder nun, ein Jahr später, einen Siebenjährigen aus der Grundschule – sächsische Polizei greift Kinder inzwischen gern dort auf, wo sie ohne elterlichen Schutz sind.
Richten soll das übrigens ein „Leitfaden Rückführungspraxis“, eine weitere Vereinbarung der Koalition. Hierüber streiten die Koalitionspartner, Stand Dezember 2021, noch heftig. Abschiebungen humanitär zu gestalten bleibt jedoch eine falsche Annahme, auch ein Stück Papier namens Leitfaden wird daran nichts ändern. Verbesserungsbedarf besteht im Vorfeld der Abschiebung – beim Sichern von Bleiberechten.