Die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel klagte gegen dein Einsatz der stationären Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz (Leipzig), bei einer Demonstration gegen Gentrifizierung.
Das Gericht gab ihr Recht: „Wer damit rechnen muss, dass seine Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, werde möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten.“ Zukünftig müsse die Kamera bei Demonstrationen „weggedreht, wenn nicht gar ausgeschaltet werden“.