Schon am 10. Januar 2022 spricht Herr O. in der Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg in Chemnitz vor. Er möchte einen Asylfolgeantrag stellen. Er solle am nächsten Tag wiederkommen, wird ihm gesagt, dann werde alles in die Wege geleitet. Der Aufforderung kommt er nach. Am 11. Januar spricht er wieder vor. Sein Menschenrecht, einen Asylantrag zu stellen, wird er an diesem Tag aber nicht in Anspruch nehmen können. Stattdessen wird er verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Zwickau verbracht.
In all den Stunden weiß er nicht, was und warum die Behörden ihn in Handschellen legen und von Chemnitz nach Zwickau fahren. Eine Sprachmittlung gibt es nicht. Zwar spricht er ein wenig Deutsch, das genügt aber nicht, um in der Schnelligkeit und in dieser Stresssituation den Vorgang zu verstehen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geht das Innenministerium jedoch aus, dass er schon gut Deutsch sprechen konnte. Auch weitere Vorwürfe wie Gewaltandrohungen durch einen Security-Mitarbeiter leugnet Innenminister Wöller. O.s Rechtsanwalt Christoph Köhler sieht keinen Anlass, die Aussagen seines Mandanten anzuzweifeln, kommentiert er in einer Pressemitteilung von Sächsischem Flüchtlingsrat und linXXnet. Gegen O. war ein Strafbefehl wegen vorgeblich illegalem Aufenthalts offen. Die Geldstrafe hätte ohne das repressive Zusammenwirken von Wöllers Polizei und Landesdirektion wie der Camp-Security gezahlt werden können.
Zusammenfassend: Ein in Sachsen bislang beispielloser Vorgang, bei dem einen sans papier der Zugang ins Asylverfahren verwehrt werden sollte. Köhler hat diesen inzwischen für Herrn O. erwirkt.