Als Abdullah Al H. H. aus der Haft entlassen wurde, versäumte es der sächsische Verfassungsschutz offenbar, diesen daraufhin zu überwachen. Der islamistische Syrer erstach am 4. Oktober, kurz nach seiner Entlassung in Dresden einen Touristen.
Absurder Weise behauptete Sachsens Verfassungsschutzchef auch noch, an betreffendem Tag an „ihm dran“ gewesen zu sein. Und Rolland Wöller? „Dass er nach dem Attentat forderte, den Abschiebestopp für Syrer zu lockern und Gefährder und Schwerkriminelle ins Bürgerkriegsland zurückzubringen, wirkt angesichts der Pannen im eigenen Haus wie ein Ablenkungsmanöver.“