Bei einer von Sachsen organisierten Sammelabschiebung nach Georgien wurde am 10.11.2020 eine Familie getrennt, wurden 20 Kinder, drei gesundheitlich beeinträchtigte und eine schwangere Person abgeschoben. In Dresden wurde zudem bereits der 2. Versuch unternommen eine Jugendliche aus einer Jugendhilfeeinrichtung abzuschieben. Bei einer Sammelabschiebung nach Georgien am 1. September 2020, bei der insgesamt vier Familien getrennt wurden, hatte die Polizei schon einmal versucht die Minderjährige abzuholen.
Die Antworten auf eine Kleinen Anfrage zu dieser Abschiebung offenbaren die rigorose Linie des sächsischen Innenministeriums: Die Verantwortung wird im Fall der Jugendlichen auf die Mitarbeiter*innen der Dresdner Jugendhilfeeinrichtung geschoben, die das Mädchen „auf die drohende Abschiebung vorzubereiten“ und die Jugendliche der Polizei „möglichst ruhig zu übergeben hätten“.
Eigentlich müsste ein Vertreter von Recht und Gesetz wissen, dass dies eben nicht die Aufgabe von Sozialarbeiter*innen ist. Diese sind der Wahrung des Kindeswohls und den Menschenrechten verpflichtet. Zudem: Weder kennt, noch berücksichtigt Innenminister Wöller den Beschluss des Dresdner Jugendhilfeausschusses, nach dem bei Abschiebungen das gesetzlich verbriefte Kindeswohl zu berücksichtigen sei.