Innenminister Roland Wöller hat bisher fünf Ersuchen der Härtefallkommission aus 2020 abgelehnt (von insgesamt 48 Ersuchen zum Stand 03.02.2021, Drucksache 7/5044). Im Jahr 2019 hatte er ein Ersuchen abgelehnt, 2018 keines.
Jahrelang war es nur eine Formalie, dass der Innenminister die positiven Voten der Härtefallkommission in ein individuelles Aufenthaltsrecht gießt. Bezüglich 2020 hat Wöller erstmals mehrfach das Kommissionsvotum missachtet.
Die Hürden für ein positives Votum sind in Sachsen sogar noch höher als in anderen Bundesländern: Sechs der neun Mitglieder müssen für ein Bleiberecht stimmen, stets müssen auch staatliche und/oder kommunale Mitglieder dafür votiert haben. Wöller stellt die Expertise und das ehrenamtliche Engagement seiner Kommission zunehmend infrage – schlimmer noch: Er raubt den betroffenen Menschen ihre Perspektive, auf die sie nach der Beratung der Kommission bereits hoffen konnten.