Der vermeintliche Skandal um die Erhebung und Speicherung von Informationen zu AfD-Abgeordneten durch den sächsischen Verfassungsschutz bricht zusammen. Einem neuen Datenschutz-Gutachten zufolge handelte die Behörde im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und des engen rechtlichen Spielraums.
Zu diesem Schluss kommt ein bislang unveröffentlichtes Gutachten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Schurig nahm Presseberichte zu möglicherweise unrechtmäßig angehäuften Informationen über neun Parlamentarier zum Anlass, Einsicht in die geheimen Unterlagen zu nehmen. Diese waren Anfang Juli durch den Innenminister Roland Wöller (CDU) als „illegal“ bezeichnet worden. Der Vorgang führte zur plötzlichen Ablösung des bisherigen Verfassungsschutz-Präsidenten Gordian Meyer-Plath durch Dirk-Martin Christian, der zuvor im Ministerium für die Aufsicht über das LfV zuständig war. Das Vorgehen des Amtes unter seinem Vorgänger wurde sogar als „Verfassungsbruch“ bewertet.
Dieser Auffassung kann sich Schurig nach übereinstimmenden Angaben jedoch ausdrücklich nicht anschließen. Er widerspricht dem Ministerium deutlich – und stellt indirekt Wöllers Motive in Frage, Meyer-Plath quasi über Nacht fallen zu lassen.