Das Märchen vom sauberen Müll
Aber immerhin ging schon 2011 ein Untersuchungsausschuss an den Start, der im sächsischen Landtag beweisen sollte, „dass Behörden und Politiker im Fall einer Abfallbehandlungsanlage im Dorf Pohritzsch nahe Leipzig seit vielen Jahren von rechtswidrigen Vorgängen wussten, ihnen aber erst nachgingen, als sie unter dem Druck der Öffentlichkeit dazu gezwungen wurden. Und das war spät.“
Wöller war bis 2008 übrigens auch Umweltminister von Sachsen. In dieser Verantwortung behauptete er 2008: „dass es seit 1999 „zu keinen Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen gekommen“ sei. Das stimmte schon damals nicht.“
Und: „Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag, „welche besonders genehmigungspflichtigen Abfallarten welcher Herkunft“ die Firma verarbeite, antwortete der damals zuständige Minister Wöller im Februar 2008: „keine“. Es gebe zudem weder Beschwerden der Bürger noch Beanstandungen der Behörden. Aber auch das war falsch.“
„Scharlatan“ – Plagiatsaffäre in Sachsen
Prof. Ulrich Kluge, Wöllers Doktorvater, distanzierte sich öffentlich von ihm und titulierte ihn als „Scharlatan“.
[Scharlatan: „Person, die Sachwissen und Fähigkeiten auf einem Gebiet nur vortäuscht und damit andere betrügt“]
Wöller tritt zurück (als Kultusminister)
Kurz nach den Plagiatsvorwürfen gegenüber dem damaligen sächsischen Kultusminister Wöller, trat dieser von seinem Ministerposten zurück.
Grund war ein Streit zwischen Wöller und dem damaligen Ministerpräsidenten Tillich.
Eine Kürzung in seinem Haushaltsbereich und die Entlassung eines Staatssekretärs war der Auslöser dafür. „Die Pläne führten zu einem Lehrerstellenabbau, erklärte er am Dienstag in Dresden. Für einen solchen Kurs könne und wolle er nicht die Verantwortung übernehmen.“
SEK-Einsatz bei Antifa-Demo in Wurzen*
In Wurzen demonstrierten 400 Linke unter dem Motto „Das Land – rassistisch, Der Frieden – völkisch, Unser Bruch – unversöhnlich“.
Die Demonstration, die schon vorher stark medial begleitet wurde, wurde immer wieder durch Neonazis versucht zu stören, die sich an der Strecke versammelten.
Eigentlicher und absurder Höhepunkt war aber, dass die Polizei Sachsen ihr Spezialeinsatzkommando vorbeischickte, dass optisch sichtbar in der Stadt bereit stand. Eine Spezialeinheit der Polizei, die in Sachsen auf Demonstrationen sonst eher nicht üblich ist.
Im Nachhinein zeigte sich noch, dass einer der SEK-Beamten einen privaten Aufnäher an seiner Uniform angebracht hatte, der „Odins Raaben“, eine Figur der nordischen Mythologie und beliebtes Accessoire in rechtsextremen Kreisen darstellte. Der Beamte musste sich wegen „Verstoßes gegen die sogenannte Polizeidienstkleidungsordnung“ verantworten. Eine politische Gesinnung spielte dabei keine Rolle.
Polizeirassismus – oberste Priorität*
„In Leipzig-Connewitz werden Polizisten mit dem Graffito „No Cops – No Nazis – Antifa Area“ angefeindet. Via Twitter bezeichnet die sächsische Polizei dies als „Polizeirassismus““ nach viel Häme in den Sozialen Medien kommt es zu einer Entschuldigung.
„Und nun, da die Irritation über den Begriff geklärt ist, bleibt die Frage, warum sich die Polizei in Sachsen eigentlich erst dann „um andere Sachen kümmern kann“, wenn der Kampf um dieses Stückchen Mauer geklärt ist“ fragt die Welt.
Sächsische Stickmuster beim SEK*
Sachsens Polizei freute sich über einen neuen „Dienstwagen“, ein Panzerfahrzeug mit dem martialischen Namen „Survivor R“.
Allerdings lag das öffentliche Interesse weniger in den technischen Daten des Panzers, sondern einem „Stickmuster“ auf den Sitzen im Innenraum. In Frakturschrift war da: „Spezialeinsatzkommando Sachsen“ zu lesen, nebst einem Sachsenlogo in Rosenkranz und Adlerschwingen. Historisch nicht unbekannt.
Das Innenministerium wiegelte hin und her: Hieß es zuerst, dass das Fahrzeug so von Rheinmetall ausgeliefert worden wäre, ohne dass man etwas in dieser Hinsicht (Stickerei) in Auftrag gegeben hätte, wurde kurz darauf doch klargestellt, dass man es wohl doch genauso bestellt hatte. Außerdem sei Frakturschrift ja wohl kein Problem, da die Nazis jene verboten hätten. Das Ganze landete dann auf Wöllers Schreibtisch.
Facebook-Werbung für Rainer Wendt
Roland Wöller macht auf Facebook Werbung für das Buch „Deutschland in Gefahr:
Wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt“ von Rainer Wendt (Vorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft) und kein „echter Polizist“.
Pöbelnder Demonstrant ist LKA-Mitarbeiter
Der mit Deutschlandhut und Funktionsweste ausgestattete Pöbler „Sie haben mich ins Gesicht gefilmt!“, nunmehr deutschlandweit bekannt, ist ein Mitarbeiter des LKA Sachsen. Das teilte Innenminister Wöller Sachsens Ministerpräsident Kretschmer persönlich mit.
Der LKA-Mitarbeiter, der auf dem Weg zu einer PEGIDA-Demonstration war, sei „ein auf zivilrechtlicher Vertragsbasis angestellter „Tarifbeschäftigter“ der Polizei„.
Vor diesem Hinweis Wöllers schlug sich Kretschmer auf die Seite der Polizei und verlautbarte per Twitter: „Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten“ und diffamierte damit das ZDF-Team. Wöller äußerte sich zurückhaltend: „Allerdings erwarte ich von allen Bediensteten meines Ressorts jederzeit, auch wenn sie sich privat in der Öffentlichkeit aufhalten und äußern, ein korrektes Auftreten“.
Ausschreitungen, 20 Verletzte und Wöller befindet den Polizeieinsatz als „sehr gut bewältigt“
Nachdem in Chemnitz mehrere Tage Rechte, Hooligans, AfD-Abgeordnete demonstrierten und in dessen Folge es zu Ausschreitungen kam, sowieso zu mehreren Übergriffen auf JournalistInnen kam, befand Sachsens Innenminister Wöller, dass die Polizei den Einsatz „sehr gut bewältigt“ habe.
Dabei standen allein Montag 6000 „Demonstranten, unter ihnen zahlreiche aus dem rechten Spektrum sowie gewaltbereite Neonazis und Hooligans“, sowie 1500 Gegendemonstranten gerade mal 600 Beamten gegenüber. Die Polizei befand im Nachhinein selbst, mit zu wenig Kräften vor Ort gewesen zu sein. Wöller sprach davon, man sei „überrascht“ gewesen von der Mobilisierung, die sich aber im Vorfeld praktisch öffentlich über die üblichen (Social Media)-Kanäle angekündigt hatte.
Eklat um sächsische Polizisten: NSU-Terrorist „Uwe Böhnhardt“ auf Tarnnamenliste
Das sächsische SEK ist beim Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Erdogan in Berlin im Einsatz, auf einer Tarnnamenliste tragen sächsische SEK-Beamte den Namen des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt ein.
Entlassen werden die zwei verantwortlichen Polizisten dafür nicht.
Prüfungsskandal an sächsischer Polizei-Hochschule
Der Prüfungsskandal an der Polizei-Hochschule Rothenburg/Oberlausitz in Sachsen weitet sich aus. Nachdem bekannt geworden war, dass bei Prüfungen offenbar systematsich geschummelt wurde, packte ein „Insider“ offenbar aus.
Studierende sollen im Vorfeld von Prüfungen offenbar die Aufgaben von einem Regierungsrat erhalten haben, Gerüchte besagen, dass es Zugriff auf einem Computer eines Dozenten durch Studierende gab. Insgesamt sei der Notenschnitt an der Hochschule „jenseits von Gut und Böse“.
Die Erklärung dafür liefert der „Insider“ gleich mit: „Ich habe immer wieder Gerüchte gehört, dass das Innenministerium Druck macht. ‚Wir brauchen die Beamten, lasst die Studenten durchkommen.‘“ Wöller versprach daraufhin bedingungslose Aufklärung, eine Prüfungskommission wurde eingesetzt.
Polizei-Azubi schmeißt hin
„Azubi lernte bei der Polizei Sachsen – dann hielt er den Rassismus nicht mehr aus“
„Ich will zeigen, dass die sächsische Polizei auf dem rechten Auge blind ist. Und dass sich das ändern muss. Rassismus ist immer schlimm, bei der Polizei aber besonders. Für sie gilt die Neutralitätspflicht.“ Wöller schweigt.
Trotz Teilreisewarnung: Abschiebungen in den Irak wieder aufgenommen
Am 27. November 2019 veröffentlicht das Innenministerium die „Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Inneren über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren“. In der trockenen Lektüre fällt auf: die „Verwaltungsvorschrift über die Rückführung Staatsangehöriger“ taucht nicht mehr auf. Grundsätzlich ging sie bisher davon aus, dass die Abschiebung von Menschen irakischer Staatsbürgerschaft „noch nicht in Betracht komme.“ Nur unter vergleichsweisen hohen Voraussetzungen war das bisher möglich. Viele befürchteten, dass Sachsen diesen faktischen Abschiebestopp in den Irak aufweichen wolle.
Nachfragen (Drs. 7/1583 und 7/2107) ergeben: die Befürchtungen waren berechtigt, die Abschiebung irakischer Staatsbürger*innen soll vorangetrieben werden. So kommt es dann auch im vierten Quartal 2020. Drei Menschen aus Sachsen wurden in den Irak abgeschoben, sieben „reisten überwacht aus“.
Das Auswärtige Amt spricht für Teile des Iraks eine Teilreisewarnung aus und rät von der Einreise in die Region Kurdistan-Irak ab (Stand 31. März 2021).
Hotels sollten rumänische Staatsangehörige an die Polizei melden
Im August 2019 wurde bekannt, dass die Polizei Leipzig Briefe an Beherbungsstätten in der Stadt verschickte, „in dem die Polizeidirektion Leipzig darum bat, die Ankünfte von Gästen aus Rumänien zu melden„.
Begründet wurde dieses, mit einer Serie von (organisierten) Diebstählen auf dem Highfield-Festival im Leipziger Süd-Osten. Das Innenministerium unter Roland Wöller machte dafür „ausnahmslos rumänischen Tätergruppierungen“ verantwortlich.
Nur, eine kleine Anfrage der sächsischen Linksfraktion bestätigte genau das eben nicht: „Es gibt keine jährliche „Banden“-Einfälle aufs Highfield. Jedenfalls nicht nach den Zahlen, die die Polizei vorlegt: Nur für 2016 ist für das Highfield Festival „Bandendiebstahl mit 20 Geschädigten“ belegt“. Ob es sich dabei um „ausnahmslos rumänische Tätergruppierungen“ handelte, ist unbelegt.
Vier linke Bands klagen gegen den sächsischen Verfassungsschutz – und gewinnen
Der sächsische Verfassungsschutz hat in mehreren Dokumenten linke Bands als „linksextremistisch“ eingestuft, was unter anderem konkrete Überwachungen bzw. Kontrollen der besagten Bands durch die Polizei nach sich zog.
Die Bands Dr. Ulrich Undeutsch, East German Beauties, Endstation Chaos und One Step Ahead klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen diese Einstufung. Mit Erfolg: „Der sächsische Verfassungsschutz darf vier Musikbands nicht mehr in seinen Veröffentlichungen zum „Linksextremismus“ erwähnen„.
In einer gemeinsamen Pressemittelung fassten sie zusammen: „Polizei und Verfassungsschutz befassen sich offenbar lieber mit Einschränkungen der Kunstfreiheit, während sie ahnungslos einer militanten Neonaziszene zusehen“.
„Not-OP“
Der Polizeieinsatz gerät nicht nur bei dem ehemaligen Polizeipräsidenten Bernd Merbitz in die Kritik. Es entfacht sich eine bundesweite Debatte
, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Saskia Esken melden sich zu Wort.Die Polizei ruderte in Ihrer Darstellung einer „Not OP“
und zu einem „Einkaufswagen“ zurück, Pressesprecher wurden versetzt und die Probezeit des Leipziger Polizeipräsidenten Torsten Schultze wurde nicht verlängert – noch läuft ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen ihn wegen der Pressemeldung zum Abend. Wöller schweigt.Polizei-Azubis werden gekündigt
Bereits am 27. Oktober 2018 „Polizei-Azubi schmeißt hin“ beklagte ein ehemaliger Polizeischüler „Wir waren etwa 30 Leute in der Klasse. Fünf bis zehn haben sich regelmäßig rassistisch oder rechtsradikal geäußert. Der Rest hat geschwiegen, außer mir.“ Zwei Jahre danach scheint sich noch immer nichts in der Hochschule geändert zu haben.
Das Schweigen von Wöller zu den Vorfällen an der Polizeihochschule bleibt ebenfalls bestehen.
Fahrradgate
Nachdem an die Öffentlichkeit kam, dass offenbar Beamte der Leipziger Polizei sichergestellte Fahrräder intern weiterverkauften, ruckelte es in Wöllers Öffentlichkeitsarbeit deutlich.
Der DJV Sachsen und die Landespressekonferenz kritisierten den Informationsfluss seitens des Innenministeriums: „Man sei „verwundert und verärgert über die Art und Weise, wie hier scheibchenweise Nicht-Informationen transportiert werden“, ist DJV-Landesvorsitzende Ine Dippmann in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Journalisten-Organisationen zitiert. „Eine transparente und nachvollziehbare Informationspolitik sieht anders aus“, legt der LPK-Vorsitzende Kai Kollenberg nach.“
„Schubs mich und du fängst dir ne Kugel“
Während einer Demonstration der Dresdner „Seebrücke“ kam es am Pirnaischen Platz zu einer bemerkenswerten Situation:
“Schubs mich und du fängst dir ne Kugel“: Mit diesen Worten hat ein Polizist in Dresden einen vermummten Teilnehmer im Anschluss an eine Demonstration bedroht.
Im Nachgang sollte es eine Nachbesprechung des Einsatzes geben, disziplinarische Maßnahmen schloß der Dresdner Polizeipräsident aber von vornherein aus. Das angekündigte Statement warf dann aber nur noch mehr Fragen auf, als das irgendwelche beantwortet wurden.
Auf den Seiten der „URA Dresden“ findet sich eine Stellungnahme dazu.
Sachsen zahlt wegen Verfassungsschutz-Information Schadenersatz
Vor einigen Jahren warnte der Verfassungsschutz eine Firma, dass einer ihrer Angestellten als „Vorbeter“ in einem arabischen Studenclub tätig sei und somit ein „radikaler Hintergrund“ zu vermuten wäre.
Der Mann verlor seinen Job. Indes: Weder wurde der Betroffene darüber informiert, noch war die Information an sich aktenkundig. In Folge dessen wurde nun ein Vergleich vor Gericht erzielt, bei dem der Freistaat Sachsen dem Betroffenen 145.000 € Entschädigung zahlen muss.
Die Mitarbeiter des VS Sachsen wurden auf die Einhaltung der Übermittlungsvorschriften hingewiesen.
Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz war rechtswidrig
Die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel klagte gegen dein Einsatz der stationären Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz (Leipzig), bei einer Demonstration gegen Gentrifizierung.
Das Gericht gab ihr Recht: „Wer damit rechnen muss, dass seine Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, werde möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten.“ Zukünftig müsse die Kamera bei Demonstrationen „weggedreht, wenn nicht gar ausgeschaltet werden“.
Wöller lässt Verfassungsschutz-Präsidenten fallen
Der vermeintliche Skandal um die Erhebung und Speicherung von Informationen zu AfD-Abgeordneten durch den sächsischen Verfassungsschutz bricht zusammen. Einem neuen Datenschutz-Gutachten zufolge handelte die Behörde im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und des engen rechtlichen Spielraums.
Zu diesem Schluss kommt ein bislang unveröffentlichtes Gutachten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Schurig nahm Presseberichte zu möglicherweise unrechtmäßig angehäuften Informationen über neun Parlamentarier zum Anlass, Einsicht in die geheimen Unterlagen zu nehmen. Diese waren Anfang Juli durch den Innenminister Roland Wöller (CDU) als „illegal“ bezeichnet worden. Der Vorgang führte zur plötzlichen Ablösung des bisherigen Verfassungsschutz-Präsidenten Gordian Meyer-Plath durch Dirk-Martin Christian, der zuvor im Ministerium für die Aufsicht über das LfV zuständig war. Das Vorgehen des Amtes unter seinem Vorgänger wurde sogar als „Verfassungsbruch“ bewertet.
Dieser Auffassung kann sich Schurig nach übereinstimmenden Angaben jedoch ausdrücklich nicht anschließen. Er widerspricht dem Ministerium deutlich – und stellt indirekt Wöllers Motive in Frage, Meyer-Plath quasi über Nacht fallen zu lassen.
Fehler und Täuschungsmanöver beim Verfassungsschutz
Als Abdullah Al H. H. aus der Haft entlassen wurde, versäumte es der sächsische Verfassungsschutz offenbar, diesen daraufhin zu überwachen. Der islamistische Syrer erstach am 4. Oktober, kurz nach seiner Entlassung in Dresden einen Touristen.
Absurder Weise behauptete Sachsens Verfassungsschutzchef auch noch, an betreffendem Tag an „ihm dran“ gewesen zu sein. Und Rolland Wöller? „Dass er nach dem Attentat forderte, den Abschiebestopp für Syrer zu lockern und Gefährder und Schwerkriminelle ins Bürgerkriegsland zurückzubringen, wirkt angesichts der Pannen im eigenen Haus wie ein Ablenkungsmanöver.“
Sachsen: ein „Kernland pressefeindlicher Angriffe“
In Sachsen werden besonders häufig Journalist*innen auf rechten Versammlungen wie bei Pegida, aber auch auf Versammlungen von Corona-Leugner*innen angegriffen und in ihrer Arbeit gehindert.
Dabei sind sie auch regelmäßig Beeinträchtigungen ihrer Arbeit durch die Polizei Sachsen ausgesetzt, wie eine Festnahme am 8. November 2020 in Leipzig zeigte.
„Überwiegend friedlich“: Querdenken-Demos und Übergriffe auf Polizisten und Journalisten
Als nach einer Großdemonstration sogenannter „Querdenker“ in Leipzig, es zur Aufarbeitung eines völlig missglückten Polizeieinsatzes kam und des faktisch stundenlang währenden Gewaltmonopols rechter Hooliganz und Neonazis, wusste Roland Wöller als Innenminister mal wieder von nichts zu berichten:
„Kritik an der Polizei kontert er als „völlig abwegig und unsachlich“, die Demonstration nennt er „überwiegend friedlich“ – und die Übergriffe auf Polizisten und Journalisten, die Anwesenheit von rechtsextremen Hooligans spricht er nicht an.“
Sammelabschiebungen und Familientrennung
Bei einer von Sachsen organisierten Sammelabschiebung nach Georgien wurde am 10.11.2020 eine Familie getrennt, wurden 20 Kinder, drei gesundheitlich beeinträchtigte und eine schwangere Person abgeschoben. In Dresden wurde zudem bereits der 2. Versuch unternommen eine Jugendliche aus einer Jugendhilfeeinrichtung abzuschieben. Bei einer Sammelabschiebung nach Georgien am 1. September 2020, bei der insgesamt vier Familien getrennt wurden, hatte die Polizei schon einmal versucht die Minderjährige abzuholen.
Die Antworten auf eine Kleinen Anfrage zu dieser Abschiebung offenbaren die rigorose Linie des sächsischen Innenministeriums: Die Verantwortung wird im Fall der Jugendlichen auf die Mitarbeiter*innen der Dresdner Jugendhilfeeinrichtung geschoben, die das Mädchen „auf die drohende Abschiebung vorzubereiten“ und die Jugendliche der Polizei „möglichst ruhig zu übergeben hätten“.
Eigentlich müsste ein Vertreter von Recht und Gesetz wissen, dass dies eben nicht die Aufgabe von Sozialarbeiter*innen ist. Diese sind der Wahrung des Kindeswohls und den Menschenrechten verpflichtet. Zudem: Weder kennt, noch berücksichtigt Innenminister Wöller den Beschluss des Dresdner Jugendhilfeausschusses, nach dem bei Abschiebungen das gesetzlich verbriefte Kindeswohl zu berücksichtigen sei.
Duldsam nach rechts, repressiv nach links.
Die Polizei hatte am 29.11.2020 nach einer störungsfrei verlaufenen Versammlung insgesamt 77 Personen, darunter 14 Minderjährige, festgesetzt, durchsucht, zum Teil entkleidet und fotografiert. Nach zwei Stunden war die Maßnahme beendet. Gegen alle Betroffenen wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutz-Verordnung eingeleitet (vgl. Drs 7/ 4707). Gegenüber der Leipziger Volkszeitung hatte die Polizei ihr Vorgehen seinerzeit vehement verteidigt.
Sämtliche Verfahren gegen ehemalige Teilnehmer*innen einer linken Kundgebung am 29.11.2020 in Leipzig sind mittlerweile eingestellt worden.
Eine Woche vor diesem Vorfall waren am 21.11.20 mehr als 1000 Corona-Leugner ohne Versammlungsanmeldung durch die Leipziger Innenstadt marschiert und hatten massenhaft gegen Hygieneauflagen verstoßen. Die Polizei hatte diese zwar festgesetzt, aber auf Identitätsfeststellungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren verzichtet.
Wöller setzt sich für Abschiebungen nach Syrien ein: „Grundsätzlich möglich“
Auf der Innenministerkonferenz spricht sich Roland Wöller für Abschiebungen nach Syrien aus. Er ist erfolgreich, die Konferenz kann sich nicht auf eine Verlängerung des Abschiebestopps einigen. Abschiebungen nach Syrien sind damit „grundsätzlich möglich.“
Fraglich ist, wie das faktisch geschehen soll. Die Bundesrepublik müsste hierfür mit dem Assad-Regime verhandeln. Nur unterhalten beide Staaten derzeit gar keine diplomatischen Beziehungen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius stellte die Frage, ob die Bundesregierung nun bereit sei, diese wieder aufzunehmen.
Dass verkündet wird, dass – ungeachtet ihrer Menschenrechte – „lediglich“ Straftäter*innen, „Gefährder*innen“ und sogenannte Identitätstäuscher*innen abgeschoben werden, ist Humbug. Selbige Strategie wurde im Vorfeld der ersten Afghanistan-Abschiebung im Dezember 2016 gefahren, um Abschiebungen in Krieg und nun Folter zu legitimieren. Schnell stellte sich heraus, dass die Länder weit über diese Kategorien hinaus abschieben. Das konnte Wöllers Ministerium im Juli 2018 nachgewiesen werden.
Innenminister weist fünf Härtefallersuchen zurück – heftige Kritik
Innenminister Roland Wöller hat bisher fünf Ersuchen der Härtefallkommission aus 2020 abgelehnt (von insgesamt 48 Ersuchen zum Stand 03.02.2021, Drucksache 7/5044). Im Jahr 2019 hatte er ein Ersuchen abgelehnt, 2018 keines.
Jahrelang war es nur eine Formalie, dass der Innenminister die positiven Voten der Härtefallkommission in ein individuelles Aufenthaltsrecht gießt. Bezüglich 2020 hat Wöller erstmals mehrfach das Kommissionsvotum missachtet.
Die Hürden für ein positives Votum sind in Sachsen sogar noch höher als in anderen Bundesländern: Sechs der neun Mitglieder müssen für ein Bleiberecht stimmen, stets müssen auch staatliche und/oder kommunale Mitglieder dafür votiert haben. Wöller stellt die Expertise und das ehrenamtliche Engagement seiner Kommission zunehmend infrage – schlimmer noch: Er raubt den betroffenen Menschen ihre Perspektive, auf die sie nach der Beratung der Kommission bereits hoffen konnten.
In der Sackgasse
Am 16.3.21 wird Faisal Jahangir aus dem Abschiebegefängnis in Dresden entlassen. Dort war er mehrere Tage inhaftiert gewesen, um nach Pakistan abgeschoben zu werden.
Der Mann aus Meißen ist verheiratet, erwerbstätig und lebt seit 13 Jahren in Deutschland. Die Entlassung kurz vor der Abschiebung erfolgt aufgrund massiven öffentlichlichen Drucks. Innenminister Wöller verkündet, dass der Fall nun von der Härtefallkommission geprüft wird, doch dort liegt bis dato gar kein Antrag vor. Die Kommission teilt am 18.3. mit, dass sie den Fall zurückweisen muss, da absolute Ausschlussgründe bestehen. IM Wöller hat versagt, er wollte sein Gesicht wahren, hat die unabhängige Härtefallkommission brüskiert, aber nicht für eine saubere Lösung in diesem Fall gesorgt.
Das Schicksal von Faisal Jahangir ist weiter ungeklärt.
OVG weicht Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße auf
10 Monate vor der Landtagswahl in Sachsen, führte das sächsische Innenministerium unter Innenminister Wöller die „Waffenverbotszone“ im Leipziger Osten ein. Im März 2021 urteilte dann das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass Teile davon unrechtmäßig sind.
„Zur Erläuterung führten die Richter aus, ein entsprechendes Verbot setze eine »Gefahr im polizeirechtlichen Sinne« voraus. Sie bestehe bei »hinreichender Wahrscheinlichkeit«, dass etwa durch das Mitführen von Messern ein Schaden für Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch Bedrohung oder Körperverletzung, »einzutreten pflegt«.
Der Umstand, dass »Rohheitsdelikte« in dem Gebiet häufiger als in anderen Stadtteilen auftreten, reiche dafür nicht aus.“
Skandal in sächsischer Polizei: Schwere Vorwürfe gegen Spezialeinheit des MEK
Mitglieder des Mobilen Einsatzkommandos Dresden (LKA Sachsen) sollen 7000 Schuss Munition gestohlen, illegale Schießtrainings durchgeführt und gegen das Waffengesetz verstoßen haben.
Dies alles auf einem Gelände in Güstrow, welches im Zusammenhang mit Nordkreuz steht und für den Rücktritt des Innenminsters von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr führte.
Aufstieg der Bauernopfer
Nach dem Skandal um 7000 Schuss entwendete Munition bei einem Mobilen Einsatzkommando in Sachsen entschied sich das sächsische Innenministerium für einen sehr speziellen Schachzug. Der Chef des LKA Sachsen, Petric Kleine, wurde zwar formal entlassen, zusammen mit dem für das MEK zuständigen Sven Mewes, aber tatsächlich erhielt Kleine eine Beförderung.
Er ist künftig für die Fachaufsicht des LKA zuständig und Mewes „leitet den Führungsstab“ der Polizeidirektion Görlitz. Personelle Konsequenzen führen unter Wöller höchstens zu einem Aufstieg der Bauernopfer.
Übrigens: „Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) griff Wöller wegen der von ihm betriebenen Entlassungen auch öffentlich an. „Die Entscheidung konterkariert einen wichtigen Grundsatz des deutschen Rechtssystems, nämlich die Unschuldsvermutung“, hielt BDK-Landeschef Peter Guld dem Minister vor.“
Waffenverbotszone soll „überwunden“ werden
Im November 2018 wurde die Waffenverbotszone im Leipziger Osten durch Innenminister Roland Wöller, Polizeipräsident a.D. Bernd Merbitz und Oberbürgermeister Burkhard Jung offiziell eingeweiht. Schon damals gab es massive Proteste gegen die durch eine Landesverordnung geregelte Zone, in der das Tragen von Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Reizgas, Baseballschläger etc verboten ist. Sie zog wie erwartet mehr Polizeipräsenz und -kontrollen nach sich. Kritik richtete sich außerdem gegen die damit verbundene Stigmatisierung des Gebietes um die Eisenbahnstraße. Eine gesellschaftliche Debatte oder eine parlamentarische Abstimmung über die Waffenverbotszone gab es nie.
Mittels parlamentarischer Anfragen wurde über die Zeit ermittelt, dass die Trefferquote unheimlich niedrig ist: Bei zirka 5 % der Polizeikontrollen wurden als verboten vermutete Gegenstände gefunden.
Am 9. Juni 2021 wurde die Evaluation der Waffenverbotszone vorgestellt. Diese Evaluation war im Verordnungstext vorgesehen; die Leipziger Stadtratsfraktion der LINKEN hatte 2019 per Ratsbeschluss erwirkt, dass die Stadt und die Bewohner*innen des Einzugsgebietes einbezogen werden. Im Februar 2021 hat sich der Leipziger Stadtrat sich für die Abschaffung der Waffenverbotszone ausgesprochen. Im März 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen jenen Teil der Verordnung gekippt, der das Mitführen gefährlicher Gegenstände verboten hatte.
Die wissenschaftliche Evaluation ergibt, dass die Waffenverbotszone keinen relevanten Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen und keinen positiven Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der dort lebenden und arbeitenden Menschen hat. Diese wünschen sich eine bürgernahe Polizei und mehr sozialpolitische Maßnahmen. In einer Pressekonferenz am 9. Juni 2021 musste der IM einräumen, dass die Waffenverbotszone „überwunden“, also abgeschafft werden soll.
Mit der – sicherlich wahlkampfbedingten Einführung des law-an-order-Instruments hat sich der Innenminister keinen Gefallen getan, die Abschaffung ist ein Erfolg, ein Erfolg der Leipziger Stadtgesellschaft.
Abschiebungen nach Georgien trotz Abschiebestopp und Härtefallkommissionszuständigkeit
Ein Mensch mit Verdacht auf Tuberkulose, aus Leipzig abgeschoben trotz des Stopps aufenthaltsbeendender Maßnahmen – nur ein Fall von mehreren bei der Abschiebung nach Georgien am 10. Juni, der wieder die Ignoranz des Innenministeriums für Menschenrechte und Infektionsschutz offenbarte. Und nicht nur ignorant, sondern auch perfide agiert Wöllers Haus, wenn es um das Abschieben geht.
Um 12 Uhr soll der Flieger abheben. Zehn Minuten vor zwölf entscheidet die Sächsische Härtefallkommission, den Fall einer neunköpfigen Familie aus Pirna zur Beratung zuzulassen. Eine solche Entscheidung geht mit dem sofortigen Stopp aller aufenthaltsbeendenden Maßnahmen einher. Einfach aus dem Innenministerium bei der Bundespolizei am Flughafen Leipzig/ Halle anrufen wäre möglich gewesen. Innerhalb von zehn Minuten. Das unterbleibt offenbar, der Flieger hebt mit Familie I. ab. Zehn Jahre lebten sie in Pirna, teils wurden ihre Kinder hier geboren. Einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ hatten sie gestellt, den hatten Wöllers Ausländerbehörden – perfiderweise – ignoriert.
Auch im Flieger: eine Familie aus Radebeul, der Vater arbeitete Vollzeit, der Sohn spielte Nachwuchs bei Dynamo Dresden. Arbeitgeber und Fußballverein sind bestürzt. Der Arbeitgeber will dem Vater einen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellen, in der Hoffnung auf Rückkehr der Familie.
In Pirna demonstrieren am Freitag Freund*innen, Nachbar*innen, Unterstützer*innen und Vertreter*innen der Stadtgesellschaft für die Rückkehr Familie I. Eine Petition setzt sich für ihre Rückkehr ein:
https://weact.campact.de/petitions/bring-back-our-neighbours?from_action_confirmation=true&signature_token=fKTY1xnMM3gqEhYkCJ5ouHxB
Weitere Familienabschiebungen nach Georgien
Es waren nicht nur die beiden Familien aus Radebeul und Pirna, die innerhalb weniger Wochen nach Georgien abgeschoben wurden. Auch am 23. Mai und 01. Juli flogen Sammelcharter von Leipzig/ Halle nach Tiflis und die schrecklichen Nachrichten hörten nicht auf – Blut in einem Badezimmer, Kinder, die in Sprachnachrichten ihr Entsetzen über die kurz bevorstehende Abschiebung ausdrücken, schreiende Mütter, Väter, die für die Zukunft ihrer Kinder versuchen, aus dem Fenster zu springen. Dieser Terror gegen Familien ist nicht neu.
Der unerbittliche Takt, mit dem Wöllers Haus und seine Abschiebehörde, die Landesdirektion, jedoch immer weitere Menschenrechtsverletzungen vorantreiben, raubt den Atem. Die sächsische Koalition zerstreitet sich derweil über das Vorgehen, Wöller jedoch schweigt. Sein Kalkül offenbar: mit Staatsterror Wahlkampf betreiben. Das scheint jedoch nicht aufzugehen, selbst CDU-Wählende sind inzwischen entsetzt. Menschen aus Pirna, Radebeul, Meißen, Oschatz und weiteren Städten, wo Nachbar*innen aus ihren Wohnungen gezerrt werden, begehren gegen diese Politik auf.
Die Kampagne #bringbackourneighbours fasst die Geschichten der abgeschobenen Familien zusammen: Die Forderungen der demokratischen Opposition sind klar: umfassende Bleiberechtslösungen, nicht nur für Familien und eine (personelle) Reform der Landesdirektion, die nicht mehr zu verfassungsgemäßem Handeln in der Lage ist.
Rechtswidrig abgeschobene Familie muss zurückkehren
Nach knapp zwei Monaten die erlösende Nachricht für die Pirnaer Familie Imerlishvili: sie darf aus Georgien zurückkehren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen entscheidet, dass ihre Abschiebung am 10. Juni 2021 rechtswidrig war. Fünf der sieben Kinder waren in Deutschland geboren. Unter anderem deswegen hatte die Anwältin der Familie eine Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ beantragt. Der Antrag jedoch wurde nicht entschieden, anstelle dessen kam die Polizei und zog die neunköpfige Familie des Nachts aus den Betten. Das OVG rügte unter anderem, dass aufenthaltsbeendene Maßnahmen nicht ausgesetzt wurden, bis der Antrag entschieden wurde. Noch im August landet die Familie wieder in Deutschland und bezieht wieder ihre Wohnung in Pirna.
Die OVG-Entscheidung stärkt die von der LINKEN Landtagsfraktion beantragte Bleiberechtsoffensive. Dringend nötig ist sie, denn die Abschiebung der Familie Imerlishvili im Sommer 2021 ist nicht der einzige Fall, die unter dem Hashtag #BringBackOurNeighbours (https://bringbackourneighbours.de/) zu zahlreichen Demonstrationen in Sachsen führt. Gegen Wöllers harte Hand bei Abschiebungen regt sich bis ins Milieu der CDU-Wähler:innen hinein massiver Unmut. Denn es bleibt nicht bei Einzelfällen.
Das linXXnet hat nachgezählt und kommt allein für die Georgien-Abschiebungen vom 26. Mai, 10. Juni und 01. Juli 2021 auf 113 abgeschobene Personen, darunter 15 Familien, 16 erkrankte Personen. Darunter unter anderem auch Familie Pareulidze-Gardasvili, die gar am 26. Mai 2021 getrennt wird. Denn der Vater verletzt sich selbst, um die Zukunft seiner Kinder zu retten. Seine Familie jedoch wird abgeschoben, er wird behandelt, kommt in Abschiebehaft und findet sich am 10. Juni 2021 in Georgien wieder. In einem Interview mit dem coloradio beschreibt die soziale Oma der Kinder, was geschehen ist.
Neutralitätspflicht und Rechtsstaatlichkeit
Das Leipziger Stadtmagazin Kreuzer zitiert eine Woche nach der #wirsindallelinx -Demo am 18.9.2021 den sächsischen Innenminister.
Wöller hatte nach der Demo mehrfach in Richtung der Anmelderin der Demonstration, Juliane Nagel, und der LINKEn Landtagsfraktion geschossen:
„Wenn auf einer Demonstration »gezielt Gewalt ausgeübt, Polizisten verletzt und sogar offen Morddrohungen gegen Ermittler gezeigt werden,
ist eine Grenze klar überschritten«, sagte Innenminister Wöller am Sonntag und ging besonders auf die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane
Nagel ein – die hatte die Demo angemeldet und geleitet. »Die Linke sollte sich umgehend vom Verhalten ihrer Landtagsabgeordneten
distanzieren«, forderte Wöller, »oder es bleiben starke Zweifel an ihrer Einstellung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit«.“
[https://kreuzer-leipzig.de/2021/09/23/streit-nach-wir-sind-alle-linx-demo/]
Hier könnte der Verdacht aufkommen, dass Wöller im Wahlkampfgetöse ein bisschen seine Kompetenzen überschritten hat. Eine Woche nach der
Demonstration, am 25. September, wurde nämlich auch in Sachsen eine Wahl zum deutschen Bundestag abgehalten.
Dazu steht im Artikel zur „Neutralitätspflicht“ im rechtslexikon.net:
„[Aus dem Demokratieprinzip] folgt für die Staatsorgane, zu denen auch die Regierung und die ihr angehörenden Minister gehören, die Pflicht zur
parteipolitischen Neutralität. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die
Wahlwerbung beginnt. Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen untersagt, sich in amtlicher Funktion bei Wahlen mit politischen
Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen und dadurch die
Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
[http://www.rechtslexikon.net/d/neutralit%C3%A4tspflicht/neutralit%C3%A4tspflicht.htm]
Wöller selbst sieht natürlich kein Vergehen gegen die Neutralitätspflicht. Aber natürlich musste er sich wiedermal
korrigieren: Zwar wurden an dem Tag sechs Polizist*innen leicht verletzt, allerdings nicht auf oder während der Demonstration.
Pfarrer Braun
Ein Seelsorger mit Bezügen zum Thüringer Heimatschutz, einer Vorfeldorganisation des NSU, war in der JVA Leipzig angestellt. Das Landesamt für Verfassungsschutz informierte das Justizministerium nicht über die Personalie.
Wiederholter Bruch des Koalitionsvertrags und Abschiebung aus der Grundschule
Zum wiederholten Male wird ein Kind von einem schützenswerten Ort zur Abschiebung abgeholt. Diesmal trifft es einen Siebenjährigen, der an einer Grundschule in Delitzsch abgeführt wird. Von der Polizei wird er zu seiner Mutter gefahren und von dort nach Polen abgeschoben. Wöller bricht damit zum wiederholten Male eine zentrale Vereinbarung der Regierungskoalition, die meinte, Abschiebungen humanitärer ausgestalten zu können. Unter anderem sollten Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen demnach „vermieden“ werden.
Jedoch: ob eine Achtjährige aus dem Landeszentrum für die Betreuung von Blinden und Sehbehinderten in Chemnitz am 12. September 2019, der Versuch, eine 15-Jährige am 10. November 2020 aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden zu holen oder nun, ein Jahr später, einen Siebenjährigen aus der Grundschule – sächsische Polizei greift Kinder inzwischen gern dort auf, wo sie ohne elterlichen Schutz sind.
Richten soll das übrigens ein „Leitfaden Rückführungspraxis“, eine weitere Vereinbarung der Koalition. Hierüber streiten die Koalitionspartner, Stand Dezember 2021, noch heftig. Abschiebungen humanitär zu gestalten bleibt jedoch eine falsche Annahme, auch ein Stück Papier namens Leitfaden wird daran nichts ändern. Verbesserungsbedarf besteht im Vorfeld der Abschiebung – beim Sichern von Bleiberechten.
Der Sheriff, der sie laufen lässt
Seit dem „neuerlichen“ Wellenbrecher in der 4. Corona-Welle, versammeln sich wieder sogenannte Querdenker und extrem rechte
Organisationen wie die „Freien Sachsen“ in verschiedenen Städten Sachsens um euphemistisch genannte Spaziergänge durchzuführen.
Dabei wären theoretisch nur stationäre Versammlungen mit 10 Personen erlaubt.
Die Demonstrationen laufen aber meistens ungestört durch Sachsens Städte.
Wöller, bis dahin nicht als Mann der Verhältnismäßigkeit bekannt, verweist nun auf die „friedlichen Proteste“ mit dem Hinweis, dass Gewalt nicht das „Mittel der Wahl“
sei.
Ein interessanter Kurswechsel, schaut man sich den sächsischen Umgang mit linken Protesten und Demonstrationen an. Am Ende ist es aber kein Kurswechsel, den während etwa in Freiberg oder Chemnitz teilweise hunderte Menschen demonstrierten, kam es in Connewitz natürlich zu Personenkontrollen von Menschen, die abends auf der Straße waren. Prioritätensetzung auf sächsisch. Dabei wird auch immer wieder auf die willkürlich wirkende Unterscheidung von Versammlungen und Ansammlungen (sic!) verwiesen. Ein Hinweis der Polizei, dass bei den „Spaziergängen“ der Querdenker keinerlei Sprechchöre zu vernehmen seien, die sie zu einer Demonstration machen würden, wurde mit Social-Media-Videos der dreisten Lüge überführt. Auch nachdem mehrere Dutzend Menschen vor der Privatwohnung der sächsischen Gesundheitsministerin protestieren konnten, kam es zwar zu Solidaritätsbekundungen und Kritik seitens des sächsischen Kabinetts und der Opposition, mit Ausnahme einer Person: Roland Wöller.
Der wiederum hatte kurz zuvor die Innenministerkonferenz mit einer ur-sächsischen Priorisierung von Problemen verlassen: Schleuserkriminalität und Linksterrorismus. Letzteres sagte er am Tag darauf nicht mehr so laut und sprach von der „Schwelle zum Linksterrorismus“.
Genfer Konvention?
Das Polizeiverwaltungsamt hat 2018 neun Krankentransportwagen für die Ausstattung der sächsischen Bereitschaftspolizei beschafft auf denen das Rote Kreuz aufgebracht war. Eine Presseanfrage ergab, dass die Verwendung des Roten Kreuzes nicht den Genfer Konventionen entspricht. Am heutigen Tag wurde das letze Rote Kreuz abgekratzt.
Abschiebung wegen Überbuchung abgebrochen
Inhaftierung statt Asylfolgeantrag
Schon am 10. Januar 2022 spricht Herr O. in der Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg in Chemnitz vor. Er möchte einen Asylfolgeantrag stellen. Er solle am nächsten Tag wiederkommen, wird ihm gesagt, dann werde alles in die Wege geleitet. Der Aufforderung kommt er nach. Am 11. Januar spricht er wieder vor. Sein Menschenrecht, einen Asylantrag zu stellen, wird er an diesem Tag aber nicht in Anspruch nehmen können. Stattdessen wird er verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Zwickau verbracht.
In all den Stunden weiß er nicht, was und warum die Behörden ihn in Handschellen legen und von Chemnitz nach Zwickau fahren. Eine Sprachmittlung gibt es nicht. Zwar spricht er ein wenig Deutsch, das genügt aber nicht, um in der Schnelligkeit und in dieser Stresssituation den Vorgang zu verstehen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geht das Innenministerium jedoch aus, dass er schon gut Deutsch sprechen konnte. Auch weitere Vorwürfe wie Gewaltandrohungen durch einen Security-Mitarbeiter leugnet Innenminister Wöller. O.s Rechtsanwalt Christoph Köhler sieht keinen Anlass, die Aussagen seines Mandanten anzuzweifeln, kommentiert er in einer Pressemitteilung von Sächsischem Flüchtlingsrat und linXXnet. Gegen O. war ein Strafbefehl wegen vorgeblich illegalem Aufenthalts offen. Die Geldstrafe hätte ohne das repressive Zusammenwirken von Wöllers Polizei und Landesdirektion wie der Camp-Security gezahlt werden können.
Zusammenfassend: Ein in Sachsen bislang beispielloser Vorgang, bei dem einen sans papier der Zugang ins Asylverfahren verwehrt werden sollte. Köhler hat diesen inzwischen für Herrn O. erwirkt.
Polizei kriminalisiert friedlichen Protest gegen Corona-Leugner*innen in Dresden
Am 13. Januar 2022 stellten sich Medizinstudierende aus Protest gegen eine Demonstration von Corona-Leugner*innen vor das Uniklinikum in Dresden. In Form einer Menschenkette wollten sie ein friedliches Zeichen setzen.
Während der Aufzug der Leugner*innen, wie immer ohne Rücksicht auf Abstände und ohne Mund-Nasen-Schutz, weitgehend unbehelligt von der Polizei laufen konnte, kam es zur Einkesselung der mit Abstand und Maske protestierenden Studierenden. 22 Personen wurde ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die zu diesem Zeitpunkt geltende Corona-Notfallverordnung angedroht. Einige Polizist*innen wollten in den weißen Kitteln der Studierenden an diesem Abend zudem eine rechtswidrige Uniformierung erkannt haben.
Im Nachgang des Vorfalls ergab sich, dass die Studierenden ordnungsgemäß eine Versammlung angemeldet hatten, weshalb es zu keiner Erhebung von Bußgeldern kam.
Während die Polizei die Studierenden kriminalisierte, lobte Wöller am Folgetag deren Zivilcourage und erklärte, dass klare Kante gegen das aktuelle Corona-Protestgeschehen zu zeigen, ein wichtiges Signal sei. Wenig überraschend hagelte es in den Sozialen Medien einmal mehr Rücktrittsforderungen gegen ihn.
Scharfe Kritik an Wöllers Polizei-Personalpolitik
„Es scheint, dass Widerworte gegen den Minister mit der sofortigen Versetzung bestraft werden. Nicht selten genügt auch eine gegenteilige Auffassung bzw. ein anderer Standpunkt, um sich innerhalb kürzester Zeit in einer neuen Funktion wiederzufinden.“, moniert am 3. April 2022 der sächsische Landesverband des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) in einer Pressemitteilung und kritisiert nachfolgend Wöllers „Willkür“ bei seinen Personalentscheidungen und die „schlechte Stimmung“ innerhalb der Behörde.
„Es erhärtet sich der Eindruck, dass persönliche Befindlichkeiten über die der Fachlichkeit und den Interessen der sächsischen Polizei gestellt werden.“, heißt es seitens des BDK weiter, wonach eine explizite Kritik an der jüngsten Personalentscheidung Wöllers folgt: der Einsetzung des ehemaligen sächsischen Landeschefs der Jungen Union, Florian Oest, als Leiter der „Stabsstelle Kommunikation“ des Landespolizei. Hierzu schreibt der BDK: „Was qualifiziert bspw. einen Jungpolitiker aus dem eigenen Kader, der selbst nie Uniform getragen hat, für das Amt des obersten Sprachrohres der sächsischen Polizei“, und „agiert die Stabsstelle Kommunikation zukünftig als Stimme der Polizei oder viel eher als persönlicher Fürsprecher des Ministers?“.
Zuletzt verweist der polizeiliche Berufsverband auch auf den parteipolitischen Neutralitätsgrundsatz der sächsischen Polizei, deren Stabsstelle Kommunikation durch Wöllers neue Personalie „zum verlängerten politischen Arm des Ministers“ zu werden droht. In den vergangenen Jahren hatte Florian Oest als CDU-Jungpolitiker unter anderem zivile Seenotrettung mit „kriminellen Schlepperbanden“ verglichen, ein Verbot der Partei DIE LINKE gefordert und den gegen das neue sächsische Polizeigesetz klagenden Parteien einen Mangel an Demokratieverständnis vorgeworfen.
Skandal um verbotenes Aufnahmeritual beim MEK Leipzig
Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei Besetzung der Leitung der sächsischen Polizeihochschule
Bereits seit März 2022 leitet Manja Hußner kommissarisch die sächsische Polizeihochschule in Rothenburg als Kanzlerin. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Roland Wöller sie auch für die langfristige Besetzung dieser Stelle vorgesehen und bereits 2020 zu einem Arbeitsplatzwechsel an die Hochschule ermutigt haben, wo sie zuerst das Rektoratsbüro leitete.
Das Problematische daran: Hußner soll eine langjährige Freundin von Wöllers Ehefrau sein und dankte dieser laut der LVZ etwa in ihrer Dissertation für die Unterstützung bei der Korrektur der Arbeit. Zudem sorgt für Verwunderung, dass Wöllers Bekannte bisher noch keine vergleichbare Anstellung innehatte und die Anstellung als Kanzlerin der Polizeihochschule für sie also einen großen Karrieresprung bedeuten würde. Weiterhin sei vor der Ausschreibung die entscheidende Anforderung von zwei bestandenen juristischen Staatsexamina auf eines gesenkt worden – was Hußner überhaupt erst eine Bewerbung ermöglichte.
Zusätzlich bringt Wöller nicht nur die Anhebung der Besoldung der für Hußner vorgesehenen Stelle in Bedrängnis, sondern auch deren Verbeamtung, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Altersgrenze bereits überschritten hatte.
Mehrere Polizeigewerkschaften forderten in der Folge den Rücktritt Wöllers. Hagen Husgen, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, stellte sich die Frage, „ob der Innenminister noch an der richtigen Stelle sitzt“, direkt mit der zugehörigen Antwort: „aus unserer Sicht ist das nicht mehr der Fall“.
MEK Dresden unternimmt Skiurlaub auf Staatskosten
Wöller-Rücktritt als Innenminister!
„Hintergründe müssen aufgearbeitet werden“
Der Sächsische Landesrechnungshof stellte Ende Juni 2023 seinen Jahresbericht vor. Ein Detail aus der Zeit Wöllers als Innenminister ist darin zu finden, es lautet: „Ein in Sachsen beheimatetes Beratungsunternehmen erhielt im Prüfungszeitraum 3 Aufträge im Gesamtvolumen von über 100.000 Euro“.
Die Vergabe erfolgte ohne die normalerweise vorgeschriebene Ausschreibung, wegen „besonderer Dringlichkeit“.
Das Geld ging an ein Beratungsunternehmen, um Wöllers Image „aufzuhübschen“. Die PR-Agentur wird von Peter Zimmermann geleitet, ein „alter Bekannter“, er arbeitete von 2007 bis 2009 als Sprecher der Staatsregierung in Dresden.
Etwas vergessen?
Haben wir etwas vergessen oder gibt es etwas Neues? Schreib uns an timeline AT woeller-ruecktritt.de
to be continued…?
* Der Vorfall an sich fand vor Wöllers Amtsantritt als Innenminister statt,
wurde aber im Laufe der Zeit von ihm bearbeitet oder „beantwort“
(z.B. in kleinen Anfragen).